Fensterln

Fensterln

Als früher die jungen Leute etwas Zweisamkeit genießen wollten, war es oft nicht sehr einfach. Einerseits hatten die Eltern oder die Arbeitgeber (z.B. die Bauersfamilie einer Magd) oft etwas dagegen, dass die Tochter oder Bedienstete mit einem Mann zu lange alleine war, andererseits hat es bis zum Jahr 1969 den Kuppelparagraphen gegeben, der die Unzucht unter Strafe gestellt hat.

Die einfachste Lösung war, dass die jungen Burschen notfalls mit Hilfe einer Leiter bei den Mädels eingestiegen sind. Da dies alles entsprechend heimlich zu geschehen hatte, war es manchmal nötig schnell zu flüchten. Gemein, wenn der Vater oder ein Nebenbuhler die Leiter entfernt hatte und manch junger Kerl aus dem Fenster springen musste. Dies ist leider nicht immer ohne Blessuren davon gegangen. Eine andere Schwierigkeit war, das richtige Fenster zu finden. Manchmal gab es Verwechslungen es wurde in das falsche Zimmer eingestiegen. Was dann passiert ist, bleibt besser der Fantasie überlassen.

Dieser Brauch wurde hauptsächlich in Süddeutschland und in Österreich praktiziert. Heutzutage gibt es ihn in Bayern kaum noch außer es sind sehr strenge Eltern im Spiel oder es handelt es sich um einen Seitensprung. Allerdings ist hier die Emanzipation der Frauen so weit fortgeschritten, dass sie auch die Initiative und somit zur Leiter greifen.

In nördlicheren Gefilden gilt Fensterln mittlerweile als Hausfriedensbruch. Das Amtsgericht Frankfurt am Main urteilte, dass „Fensterln“ in Hessen nicht als kulturelles Erbe, sondern schlichtweg als Hausfriedensbruch betrachtet wird, der den Ausspruch einer fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses rechtfertigt. Urteil des AG Frankfurt a. M. 33 C 2982/99-67).