Bayrische Regeln für Maibaumdiebe:
1. Es dürfen keine verwurzelten Bäume entwendet werden, der Baum muss bereits gefällt sein.
2. Bäume dürfen nicht aus dem Wald gestohlen werden, da es sich sonst um Holzdiebstahl handelt, der geahndet wird.
3. Der Maibaum darf erst dann geraubt werden, wenn er sich innerhalb des Ortes findet, denn erst dann gilt er als Maibaum.
4. Der Maibaum des eigenen Ortes ist tabu.
5. Der Baum muss heimlich und unentdeckt geklaut werden.
6. Der Baum darf nicht zersägt oder beschädigt werden.
7. Gewalt gegenüber Bewachern darf auf keinen Fall angewendet werden. Wenn ein Maibaumhüter seine Hand auf den Baum legt, darf er von den Dieben nicht mehr angerührt werden.
Sofern doch Gewalt angewendet wird, wird sehr oft die Polizei eingeschaltet, was immer ungünstig für den Erhalt des Brauches ist.
8. Werden die Diebe innerhalb der Gemeindegrenze beim Abtransport überrascht, müssen sie ihre Beute kampflos zurückgeben.
9. Aufgestellte Bäume dürfen nicht mehr gestohlen werden.
10. Tafeln und Kränze dürfen nicht gestohlen werden, nur der Baum ansich.
11. War der Diebstahl erfolgreich, so treten die Parteien in Rückgabeverhandlungen ein. Es dürfen keine überzogenen Forderungen gestellt werden.
12. Es ist erlaubt einen geklauten Maibaum zu stehlen, entweder von Dritten oder von den Beklauten. o.g. Regeln müssen aber auch unbedingt eingehalten werden.
13. Traditionsgemäß helfen die Maibaumdiebe nach Rückgabe des Baumes den Bestohlenen beim Aufstellen und übernehmen ggfs. auch das Schmücken.
14. Scheitern die Verhandlungen, stellen ihn die neuen Besitzer als Schandmal und als zusätzlichen Segensbringer für ihren eigenen Ort auf. Nach einigen Wochen wird er dann zersägt und versteigert. Am Schandbaum wird oft eine Tafel befestigt, auf der die Maibaumdiebe ihre Enttäuschung durch Spottverse zum Ausdruck bringen.
15. Nach Versöhnung und Auslösung ist wieder Friede. Das Brauchtum des Maibaumstehlens soll unbedingt so gehandhabt werden, dass Juristen unnötig sind.
Weitere Informationen unter Maibaum-Verein.de